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Übernimmt die Vollkasko einen Motorschaden?

Die Gebrauchtwagen werden natürlich nicht jünger und bereits nach einigen Jahren ist dann der Glanz eingebüßt. Dies ist auch nicht weiter tragisch, solange die Funktionalität weiterhin gewährleistet ist. Irgendwann kommt allerdings bei vielen Gebrauchtwagen ein verhängnisvoller Tag und ein Wagen ruckelt oder springt nicht an. Der Gebrauchtwagen wird auf verschiedenen Wegen in eine Werkstatt gebracht und es folgt die Diagnose Motorschaden. Die Kosten für einen Schaden am Motor sind sehr hoch, da es sich um eines der teuersten Teile bei einem Fahrzeug handelt. Nicht selten liegen die Kosten bei mehreren Tausend Euro und übersteigen abhängig von dem Fahrzeug auch schnell 10.000 Euro. Natürlich überlegen viele dann und es fällt Ihnen sofort die Vollkasko als Versicherung ein. Leider greift die Vollkasko nicht bei einem Motorschaden ein und so leicht ist es dann auch wieder nicht.

Bei der Vollkasko sind im Vertrag in der Regel nicht die betriebsbedingten Schäden umfasst, sondern nur Unfallschäden. Leider gehört hier der Motorschaden zu einem betriebsbedingten Schaden. Dennoch gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Vereinzelt sind Fälle vorhanden, wo die Vollkasko einen Motorschaden zahlt. Dies ist immer abhängig von dem jeweiligen Anbieter und von den Vertragsbedingungen. Nicht jeder Schaden am Motor kann auf der Betriebsschadensdefinition begründet werden oder ist verschleißbedingt. In den Bedingungen der Versicherungen kann zum Beispiel vereinbart sein, das ein Marderbiss und die Folgen, welche daraus resultieren, enthalten sind. Die meisten Motorschäden sind allerdings leider wirklich Verschleißerscheinungen oder betriebsbedingt, weshalb die Eigentümer der Gebrauchtwagen nicht erhalten und die die Vollkasko nicht bezahlt. In der Regel ist der Motorschaden allerdings sehr teuer und so lohnt sich die Reparatur auf eigene Kosten meist kaum.

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