Gebrauchtwagen verkaufen
Nachdem das Fahrzeug Ihnen einige Jahre treue Dienste geleistet hat, denken Sie über den Gebrauchtwagenverkauf nach? Sie möchten den Wagen zu einem bestmöglichen Preis abgeben, um sich einiges an Startkapital für die Anschaffung des neuen fahrbaren Untersatzes zu verschaffen. Dabei stellt sich die Frage, was der Gebrauchte noch an Wert besitzt und was es sonst beim Gebrauchtwagenverkauf zu beachten gilt.
Was ist beim Verkauf von Gebrauchtwagen zu beachten?
Ein Fahrzeug zu verkaufen, ist eine heikle Angelegenheit. Nur durch eine entsprechende Vorbereitung lässt sich ein rechtssicheres Geschäft abschließen und ein fairer Preis erzielen. Eine Gebrauchtwagenbewertung verschafft Ihnen einen ersten Überblick und hilft Ihnen bei einer lukrativen wie realistischen Preisgestaltung.
Weiterhin helfen Ihnen diese Tipps beim Gebrauchtwagenverkauf.
Zustand
Einen guten Preis erzielen Sie nur für Fahrzeuge, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Bessern Sie Schönheitsmängel vor dem Verkauf aus. Für den bestmöglichen optischen Eindruck reinigen Sie die Felgen, entfernen Sie Kratzer im Lack und waschen und polieren Sie das Fahrzeug.
Ort
Verkaufen Sie einen Gebrauchtwagen beim Händler, verläuft dies schnell und unkompliziert. Den besten Preis werden Sie vermutlich nicht erzielen. Privatverkäufe bringen häufig mehr Gewinn. Sie können potenzielle Käufer durch Inserate in der Presse oder im Internet finden. Passanten werden auf Ihr Vorhaben aufmerksam, wenn Sie ein ausgedrucktes Inserat zusätzlich in Ihrem Wagen aufhängen.
Inserat
Werden Sie bei der Formulierung der Anzeige so konkret wie möglich. Nennen Sie die korrekte Fahrzeugbeschreibung und gehen auf die Ausstattung ein.
Folgende Angaben liefern Interessenten ein detailreiches Bild:
- Kilometerstand
- besondere Ausstattungsmerkmale
- Datum der letzten Hauptuntersuchung
- erfolgte Reparaturen
Fotos
Aussagekräftige Fotos liefern potenziellen Kunden einen guten ersten Eindruck und beeinflussen eine etwaige Kaufentscheidung entscheidend mit. Nur ein sauberes und glänzendes Fahrzeug taugt für gute Fotos. Fotografieren Sie den Wagen nicht nur von außen. Liefern Sie dem Betrachter auch detaillierte Aufnahmen von den Ausstattungselementen und dem Kilometerstand.
Tipp: Fotografieren Sie auch mögliche Mängel. Dies schafft Vertrauen beim Interessenten.
Wie bekommt man heraus, was das Auto wert ist?
Um den Wert Ihres Fahrzeuges in Erfahrung zu bringen, bieten sich verschiedene Optionen. Sie können Internetportale nutzen oder sich an Autohändler und unabhängige Gutachter wenden.
Die Gebrauchtwagenbewertung nach Schwacke ist Standard. Diese Sammlung kam erstmals 1957 auf den Markt und umfasst aktuell über 3.000 unterschiedliche Fahrzeugmodelle.
Der Fahrzeugwert wird anhand folgender Kriterien bemessen:
- Fahrzeugtyp
- Baujahr
- Kilometerstand
- Ausstattung & Extras
- Pflegezustand
- Lackfarbe
- Trends auf dem Gebrauchtwagenmarkt
Sie können die Gebrauchtwagenbewertung nach Schwacke online durchführen. Die Kosten für diese Dienstleistung liegen bei knapp zehn Euro. Bei der Gebrauchtwagenbewertung ist besonders das Verhältnis zwischen Fahrzeugalter und Laufleistung von Belang. Der Kilometerstand erlaubt mögliche Rückschlüsse zu Verschleißerscheinungen. Muss ein Wagen häufig in die Werkstatt, ist mit Folgekosten zu rechnen, die oftmals in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Fahrzeugwert stehen. Für den möglichen Käufer ergibt sich daraus keine befriedigende Situation.
Welche Gebrauchtwagen verkaufen sich am schnellsten?
Allgemein kann gesagt werden, dass sich jüngere Gebrauchtwagen in gutem Zustand und angemessener Laufleistung schnell verkaufen lassen. Ein gepflegtes Erscheinungsbild und keine sichtbaren Lackschäden fördern den Verkauf. Auch bei der Wagenfarbe können Prämissen aufgestellt werden. Am beliebtesten sind Gebrauchtwagen in den Farben Weiß, Schwarz und Silbergrau.
Folgende Marken verkaufen sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt am schnellsten:
- Dacia = 62 Tage
- Smart = 74 Tage
- Kia, Hyundai, Honda = 75 Tage
- Toyota, Skoda = 77 Tage
- Mini = 78 Tage
- Mitsubishi = 82 Tage
- Seat = 85 Tage
Besitzen Sie einen Luxuswagen aus dem Ausland, gestaltet sich der Verkauf schwieriger. Die längsten Standzeiten besitzt mit 174 Tagen ein Jaguar. Ein Maserati wird durchschnittlich erst nach 167 Tagen verkauft und ein Bentley findet nach 164 Tagen Abnehmer.
Wer muss das Auto bei Verkauf abmelden?
Bei der Abmeldung bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wann Besitzer ihren Wagen abmelden müssen. Die Abmeldung ist folglich vor oder nach dem Verkauf möglich. In beiden Fällen können Vorzüge und Nachteile genannt werden.
Gebrauchtwagenverkauf beim Händler
Überlassen Sie einem Autohändler den Verkauf Ihres Wagens, müssen Sie sich in der Regel nicht um die Abmeldung kümmern. Im Normalfall nimmt der Händler die Abmeldung bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vor. Die Behörde setzt den Kfz-Versicherer und das Hauptzollamt davon in Kenntnis.
Gebrauchtwagenverkauf an Privatpersonen
Beim Privatverkauf stellt sich Ihnen die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Abmeldung. Soll der Wagen vor dem Verkauf abgemeldet werden, dürfen Sie den Wagen nicht mehr im Straßenverkehr bewegen.
Tipp: Verlangt der Kaufinteressent eine Probefahrt, benötigen Sie für den abgemeldeten Wagen ein Kurzzeitkennzeichen.
Beachten Sie auch, dass abgemeldete Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden dürfen. Daher bietet sich diese Option nur für Personen an, die über einen privaten Stellplatz verfügen.
Die Abmeldung nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ist eine weitere Möglichkeit. Der Käufer kann den Wagen dann auf einen Anhänger laden oder muss sich ein Überführungskennzeichen besorgen.
Wer den Wagen nicht abmeldet, vereinfacht die Kaufabwicklung. Der neue Besitzer hat nach dem Kauf etwa eine Woche Zeit, um die Ummeldung vorzunehmen. Bei dieser Option sollten Sie Vertrauen in den Käufer mitbringen, denn bis zur Ummeldung ist das Fahrzeug noch zu alten Versicherungskonditionen unterwegs. In der Praxis werden Sie als Vorbesitzer bei möglichen Unfällen oder Schadensfällen belangt und müssen glaubhaft nachweisen, dass Sie nicht am Steuer gesessen haben.